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   LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12   

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https://dejure.org/2014,103768
LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12 (https://dejure.org/2014,103768)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 10 R 4623/12 (https://dejure.org/2014,103768)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 10 R 4623/12 (https://dejure.org/2014,103768)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    In Gefolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.03.2000, u.a. 1 BvL 16/96 in SozR 3-2500 § 5 Nr. 42) war der Kläger ab 01.04.2002 Pflichtversicherter in der KVdR.

    Der Kläger war aber gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der am 01.04.2002 geltenden Fassung i. V. m. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2000 im Verfahren 1 BvL 16/96 u.a. ab dem 01.04.2002 in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, mit der Folge, dass seine freiwillige Mitgliedschaft von Gesetzes wegen endete (§ 191 Nr. 2 SGB V).

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    Auch wenn die Beklagte - seit vielen Jahren - in Verkennung der sprachlichen Bedeutung der im Verfügungssatz verwandten Worte davon spricht, dass "die Rente neu berechnet werde" handelt es sich nicht um eine solche Neuberechnung, sondern um die Erhebung von Beiträgen (BSG, Urteil vom 23.05.1989, 12 RK 66/87 in SozR 2200 § 393 Nr. 3).

    Die Nacherhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner durch den Rentenversicherungsträger verstößt jedenfalls dann, wenn sie innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt, nicht gegen Treu und Glauben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23.05.1989, 12 RK 66/87 in SozR 2200 § 393a Nr. 3 zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a RVO).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die gebotene Sorgfalt, die erwartet werden konnte und musste, in besonders schweren Maße verletzt wird, weil einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und daher nicht beachtet wird, was unter Berücksichtigung der individuellen Einsíchts- und Urteilsfähigkeit hätte erkannt werden können und müssen (so zuletzt BSG, Urteil vom 30.10.2013, B 12 R 14/11 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird bejaht, wenn zwischen zwei Leistungsträgern eine sog. "Funktionseinheit" in der Weise besteht, dass der andere Leistungsträger in den Verwaltungsablauf desjenigen Leistungsträgers arbeitsteilig eingeschaltet ist, dem eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, dieser sich also für die Erfüllung der ihm obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages des anderen Leistungsträgers bedient (so zum Herstellungsanspruch u.a. BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 44/09 R in SozR 4-1200 § 14 Nr. 13).
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R

    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    Dieses nachträgliche Entfallen einer Verbindlichkeit (ggf. verbunden mit der Rückzahlung von aus eigenen Mitteln getätigten Aufwendungen) stellt jedoch keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X dar (BSG, Urteil vom 27.06.2012, B 12 R 6/10 R, SozR 4 - 1300 § 48 Nr. 24).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.09.2013 - L 1 R 337/11

    Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    Gleiches gilt für die Bescheide vom 16.08.2006 und 05.02.2007 (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.09.2013, L 1 R 337/11, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 - L 10 R 39/20

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Beitragszuschusses aus der

    Auch mit den Bescheiden vom 15.02.2002, 08.03.2004, 13.09.2006, 11.02.2008, 14.12.2008 und 17.12.2010 wurde jeweils nicht erneut über die Bewilligungen entschieden, sondern lediglich die Höhe der jeweiligen Zuschüsse neu berechnet (vgl. dazu Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12, n.v.) respektive der Bewilligungsbescheid vom 17.06.1998 (SPV-Zuschuss) mit Wirkung ab dem 01.04.2004 aufgehoben.

    Denn die Meldepflicht nach § 201 Abs. 5 Satz 1 SGB V betrifft allein den Eintritt von Versicherungspflicht und dient dazu, dem Rentenversicherungsträger die Abführung der Beiträge (s. u.a. § 255 SGB V) zu ermöglichen (Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12; Senatsurteil vom 18.10.2012, L 10 R 1938/10, beide n.v.; Peters in BeckOGK, SGB V, § 201 Rn. 8, Stand 01.12.2014).

    Denn ein schlichtes Übersehen einer solchen Meldung - die, wie schon dargelegt, nicht dem Schutz von Versicherten vor Überzahlungen dient, sondern dem Beitragsaufkommen der Sozialversicherung - ohne Hinzutreten weiterer Umstände würde allenfalls einen "normalen" Verwaltungsfehler darstellen, der in Ansehung des vorsätzlichen und über 14 Jahre währenden Unterlassens des Klägers, seiner gesetzlichen Mitteilungspflicht nachzukommen, vollständig hinter seinem unlauteren Verhalten zurückträte (vgl. BSG 30.10.2013, B 12 R 14/11 R, in juris, Rn. 35, zu einer versäumten Nachprüfung einer Datensatzmeldung; Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12, n.v.).

    Nur am Rande merkt der Senat noch an, dass er auch bereits mehrmals entschieden hat (Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12; Senatsurteil vom 18.10.2012, L 10 R 1938/10, beide n.v.; ebenso Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 23.01.2013, L 5 R 5250/11, in juris), dass eine fehlerhafte Datensatzübermittlung der Krankenkasse im gegebenen Zusammenhang dem Rentenversicherungsträger nicht, auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer sog. "Funktionseinheit" (so zum Herstellungsanspruch u.a. BSG 06.05.2010, B 13 R 44/09 R, in juris, Rn. 31 m.w.N.), zuzurechnen ist, weil es sich bei der erwähnten Meldepflicht nach § 201 Abs. 5 Satz 1 SGB V um eine alleinige Pflicht der Krankenkasse und nicht um eine Verpflichtung der Beklagten handelt, sodass von einer arbeitsteiligen Erfüllung der einem Sozialleistungsträger obliegenden sozialrechtlichen Aufgaben kraft Gesetzes oder Vertrages durch Bedienung eines anderen Sozialleistungsträgers keine Rede sein kann.

    Derartiges hat auch die Beklagte nicht aufgezeigt und die Aufhebungsnorm des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (analog) ist für die vorliegende Konstellation einer Zuschussüberzahlung von vornherein nicht einschlägig (s. dazu nur BSG 27.06.2012, B 12 R 6/10 R, in juris, Rn. 20 ff.; Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12, n.v.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2023 - L 21 R 310/20
    Die Meldung dient im Wesentlichen dazu, dem Rentenversicherungsträger die Einbehaltung und Abführung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen, wozu dieser nach § 255 Abs. 1 SGB V verpflichtet ist (vgl. bspw. LSG Baden-Württemberg vom 7.11.2006 - L 11 R 2053/06, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 17.8.2009 - L 5 R 2654/08, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 22.5.2014 - L 10 R 4623/12, sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.5.2019 - L 2 R 315/18, sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. nur Hessisches LSG vom 8.10.2013 - L 2 R 46/12, Rn. 35 ff., juris, das von einer "Funktionseinheit" von Rentenversicherungsträger und Krankenkasse ausgeht und damit einen im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs durch das BSG entwickelten Begriff heranzieht).
  • SG Köln, 18.02.2020 - S 11 R 887/18
    Die Meldung dient im Wesentlichen dazu, dem Rentenversicherungsträger die Einbehaltung und Abführung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen, wozu dieser nach § 255 Abs. 1 SGB V verpflichtet ist (vgl. bspw. LSG Baden-Württemberg vom 7.11.2006 - L 11 R 2053/06, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 17.8.2009 - L 5 R 2654/08, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 22.5.2014 - L 10 R 4623/12, sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.5.2019 - L 2 R 315/18, sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. nur Hessisches LSG vom 8.10.2013 - L 2 R 46/12, Rn. 35 ff., juris, das von einer "Funktionseinheit" von Rentenversicherungsträger und Krankenkasse ausgeht und damit einen im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs durch das BSG entwickelten Begriff heranzieht).
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